Im Jahre 1966 werden die üblichen Übungen angesetzt. Bei einer Alarmübung, die nur mit Wissen des Bürgermeisters und des Kreisbrandmeisters angesetzt wird, kann die Wehr ihre volle Schlagkraft beweisen. KBM Pecoroni spricht seine volle Anerkennung aus, er sagt man müsse nur den ge¬samten Komplex der Alarmierung überprüfen und sich für die Zukunft Gedanken darüber machen. Eine größere Debatte gibt es über die Besetzung der Stelle des Gerätewarts und der Betreuung des LF8. Kamerad Murawski erklärt sich bereit, die Stelle zu versehen. Es wird dafür eine Entschädigung von 90 DM im Jahr festgesetzt. Nach einem Verkehrsunfall wird man zu einem brennenden Fahrzeug gerufen, das aber erst mit der Hilfe der Neckarsulmer Kameraden gelöscht wird
Titelbild „Brandhilfe Juli 1966“