„Wohltätig ist des Feuers Macht, wenn sie der Mensch bezähmt bewacht“, so dichtete unser großer Landsmann Friedrich Schiller.
Schon in den Urzeiten half das Feuer dem Menschen sein Leben erträglicher zu gestalten. Doch wie jedes Naturelement entzieht sich auch das Feuer der vollkommenen Beherrschung. Es kann sich aus einer wohltätigen Macht in eine unheimliche Gewalt verwandeln, gegen die sich der Mensch schon immer zu schützen suchte. Solange keine größeren Siedlungen gegründet wurden, blieb es vor allem Sache des Einzelnen und der engsten Nachbarn, mit einem Brand fertig zu werden. Die „Obrigkeit“ sah sich wenig veranlasst, den Brandschutz allgemein für das Land oder die Stadt zu regeln.
Doch schon im 13.Jahrhundert fand man vor allem in den „Stadtbüchern“ der freien Reichsstädte Bestimmungen, die sich auf die Feuersbekämpfung bezogen. Als einer der ersten Landesfürsten in Deutschland erlies Graf Eberhardt im Bart 1492 eine Feuerordnung für seine Stadt Stuttgart, die 1495 in die „Landesordnung“ für das damalige Herzogtum Württemberg über¬nommen wurde. Der Lösch- und Schutzdienst lag im Allgemeinen bis Mitte des Jahrhunderts in den Händen der gesamten Bürgerschaft, die nicht durch Übungen vorbereitet, sondern nur im Brandfall eingesetzt wurde. Doch schon zu Beginn des 19.Jahrhunderts erhöhte sich durch das Anwachsen der Städte, durch die zunehmende Verwendung des Feuers für technische Zwecke und durch das Anein¬anderrücken der Häuser auch in ländlichen Bezirken die Feuersgefahr. Sie zwang die Verwaltung des Landes und der Gemeinden, genauere Bestimmungen zu Feuerverhütung und Feuerbekämpfung sogenannte Löschordnungen zu erlassen.
Die Grundlage für den örtlichen Feuerschutz bot in Württemberg die „Feuerlösch-Ordnung“, die kurz nach Erhebung Württembergs zum Königreich am 20.5.1808 erlassen wurde, sie hatte für das ganze Königreich Gesetzeskraft. Für jeden Ort musste darüber hinaus eine besondere, auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnittene „Local-Feuerlösch-Ordnung“ entworfen werden, die aber nicht von der allgemeinen Ordnung abweichen durfte.
Im Jahre 1831, in der Nacht vom 8. zum 9. Januar, stand der „Rote Hahn“ auch über Neuenstadt. Der Stadtturm brennt bis zum Kranz nieder. Das Feuer entstand in der Türmerststube des Nacht- und Feuerwächters der in der kalten Winternacht sein Bett mit einem erhitzten Ziegelstein wärmen wollte und es damit in Brand setzte. Die Bürgerschaft stand, trotz der schon vorhandenen Pflichtfeuerwehr, einem solchen Brande machtlos gegenüber.