Unter einer Decke – der Rauchmelderfilm!
Am Rauchmeldertag erinnern deutsche Feuerwehren und die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ daran, dass privater Brandschutz keine Glückssache, sondern die verantwortungsvolle Aufgabe aller Bürger ist.
„Für den Verbraucher in den neun Bundesländern ohne Rauchmelderpflicht bedeutet dies, dass er nach wie vor sein Glück selber in die Hand nehmen und die lebensrettenden Glücksbringer eigenständig kaufen und installieren muss. In sieben Bundesländern wurde bereits eine Rauchmelderpflicht eingeführt, jedoch liegen die Umsetzungsfristen zum Teil noch in weiter Ferne oder wurden, wie in Schleswig-Holstein, noch einmal verlängert“, sagt Christian Rudolph, Vorsitzender der Kampagne „Rauchmelder retten Leben. „An die Wohnungseigentümer in Bundesländern mit Gesetzgebung appellieren wir daher, nicht bis zur Umsetzungsfrist zu warten, sondern ihre Mieter schon vorher mit Rauchmeldern zu schützen.“
Variante a) Bundesländer MIT Rauchmelderpflicht:
„Viele Wohnungseigentümer und Mieter sind verunsichert, wenn es um die Installation von Rauchmeldern geht. Wir möchten daher den
Rauchmeldertag nutzen, um die Aufklärung der Bürger zu verstärken. In XY sind in der Regel die Eigentümer verpflichtet, ihre Wohnungen bis Ende XY mit Rauchmeldern auszustatten. Pflicht sind Rauchmelder in den Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen. Die regelmäßige Wartung, unter anderem den Batteriewechsel, muss üblicherweise der Vermieter unternehmen,“ erläutert XY, der Leiter der Feuerwehr YY. (Landestypische Besonderheiten siehe www.rauchmelder-lebensretter.de/aus-den-bundeslaendern.html)
Variante b) Bundesländer OHNE Rauchmelderpflicht
„Viele Wohnungseigentümer und Mieter sind verunsichert, wenn es um die Installation von Rauchmeldern geht. Wir möchten daher den Rauchmeldertag nutzen, um die Aufklärung der Bürger zu verstärken. Laut geltender Norm sind Rauchmelder in den Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen, zu installieren. Die Wartung, unter anderem der Batteriewechsel, sollte mindestens einmal jährlich wahrgenommen werden,“ erläutert XY, der Leiter der Feuerwehr YY.
Wer dem Glück gleich die Tür öffnen möchte, sollte spätestens am Freitag, dem 13., Rauchmelder zu Hause installieren. Dabei gibt es jedoch einige Tipps zu beachten:
Qualitätskriterien
Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen und der Angabe EN 14604 versehen sind. Dieses CE-Zeichen trifft jedoch keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Wenn Sie zusätzlich sicher sein wollen, dass der Rauchmelder ständigen Qualitätskontrollen durch Dritte unterliegt, sollten Sie auf das VdS-Prüfzeichen* achten.
Langlebigkeit
Um den jährlichen Batterieaustausch zu vermeiden, empfiehlt das Forum Brandrauchprävention/die Feuerwehr XY zudem Rauchmelder, die über eine Batterie mit einer Lebensdauer von 10 Jahren verfügen.
Wartung – Machen Sie Freitag, den 13., zum Batterie-Testtag!
Der Rauchmelder ist entsprechend der Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich, einer Funktionsprüfung zu unterziehen.
Montage
Mindestausstattung und in bislang sieben Bundesländern sogar Pflicht ist die Installation von Rauchmeldern in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren. Empfehlenswert ist die Überwachung jedes Raumes mit einem Rauchmelder, auch im Keller und auf dem Dachboden, aber nicht in Küche und Bad.
Weitere Tipps finden Verbraucher unter —> www.rauchmelder-lebensretter.de <—.
*Ein anderes Prüfinstitut, das die Qualitätsstandards von Rauchmeldern durch wiederkehrende Kontrollen am Markt prüft, gibt es derzeit in Deutschland nicht.